a. Strafverteidigung
- Staatsschutzverfahren (Terrorverfahren, Spionage)
- Drogendelikte (Drogenbesitz, -anbau, -handel, -schmuggel)
- Verkehrsstrafrecht (Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Geschwindigkeitsverstöße usw).
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung, Unterschlagung, Versicherungsmissbrauch, Schwarzfahren usw).
- Gewaltdelikte und Tötungsdelikte (Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Beteiligung an einer Schlägerei, Misshandlung von Schutzbefohlenen).
- Sexualdelikte (sexueller Missbrauch, Verbreitung pornographischer Schriften, Vergewaltigung usw).
- Computer- und Multimediastrafrecht (Urheberrechtsverletzungen z.B. Verbreitung von Raubkopien, Besitz verbotener Pornographie etc).
- Anwaltliche Vertretung in allen Haftsachen (vorläufige Festnahme, Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft (U-Haft), Haftbeschwerde, Haftprüfung, Betreuung in der Strafhaft, Anträge im Rahmen der Strafvollstreckung, usw).
- Europäisches und Internationales Strafrecht (europäischer und internationaler Haftbefehl, usw).
- Jugendstrafrecht
- Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)
b. Ordnungswidrigkeitenrecht:
Gesetzesverstöße, die in erster Linie mit Geldbuße aber auch mit Nebenfolgen wie beispielsweise einem Fahrverbot bedroht sind).
c. Nebenklageverfahren
(Geschädigten- bzw. Opfervertretung) Bei vielen Delikten haben Sie als Geschädigter oder als naher Angehöriger eines Getöteten Anspruch darauf, einen staatlich bezahlten Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Geschädigt durch eine Straftat zu sein, ist bereits extrem belastend. Neben diesem Umstand muss man sich einer zweiten Belastung aussetzen: Einem Ermittlungsverfahren und einem Strafverfahren gegen den Täter. Ermittlungs- und Strafverfahren sind zweifelsohne täterorientiert. Wäre es nicht für die Nebenklage, dann wären Sie lediglich ein passiver Zeuge in ihrem eigenen Verfahren. Oft werden durch Richter und Staatsanwälte schlichtweg vergessen, welche Belastung es für einen Zeugen ist, bei der Polizei und einem Gerichtstermin als Zeuge auszusagen. Als Opferanwälte verfügen wir über die nötige Prozesserfahrung, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Wir haben eine nicht unerhebliche Anzahl von bundesweiten Verfahren betreut, wissen, wie wir mit Gerichten, der Staatsanwaltschaft, Verteidigern und der Presse umzugehen haben. Hervorheben sind hier Verfahr en wie das „NSU-Verfahren“, das Berliner Mordverfahren gegen Mitglieder der Hell’s Angels oder das Auschwitz-Verfahren gegen den ehemaligen SS-KZ-Wächter Oskar G. Wir verfügen zudem, da wir auch Strafverteidigung ausüben, über eine Eigenschaft, die ein reiner Opferanwalt leider nicht aufweisen kann: Wir können uns in die Verteidigungsstrategie der Gegenseite hineindenken und wissen, wie Verteidiger denken und wie Verteidigerstrategien zu unterlaufen sind.