a. Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Gute Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht sind Voraussetzung für eine gute Arbeit im Vertragsrecht. In den Bereich des allgemeinen Zivilrechts fallen aber auch die anwaltlichen Tätigkeiten im Zusammenhang z.B. mit Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag, bei Streitigkeiten um eine Darlehensforderung oder eine Bürgschaft und bei Unterlassungsansprüchen beispielsweise wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Ein wesentlicher Bestandteil unserer außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen. Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt. Unsere Rechtsanwälte/Kooperationspartner helfen Ihnen eine für Sie optimale Vereinbarung auszuhandeln. Um später nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist es wichtig vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einzuplanen. Unsere Anwälte sind Ihnen dabei behilflich, alle möglichen Probleme von vornherein zu minimieren. Ausgangsbasis ist hier die verständliche und eindeutige Darstellung des Vertragsgegenstandes. Darauf aufbauend konkretisieren wir die Vertragspflichten aller Parteien mittels gesetzeskonformer Regelungen. Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihre Verträge von vornherein so zu gestalten, dass sie einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.
b. Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer mit dem Ziel eines Interessenausgleichs zwischen ihnen und den Arbeitgebern. Die häufigsten Beratungen finden zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag statt. Unsere Tätigkeit umfasst dabei Betreuung und Beratung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Unsere anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Schaden und Streit zu vermeiden. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht:
- Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
- Betriebsbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Druckkündigung
- Verdachtskündigung
- Abmahnung
- ZeugnisAbfindung
- ÄnderungskündigungAufhebungs- und Abwicklungsvertrag